Gesetzlich, Privat oder Zusatztarif?

 

Alternative Versicherungsmöglichkeiten

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann sich für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Krankenversicherung die günstigere Alternative.  

 

 

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung.

 

  Gesetzliche KV Krankenzusatztarif Private KV
Im Krankenhaus (stationär)      
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes Krankenhaus. Keine Privatkliniken Je nach Tarif. Meist Freie Auswahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
 Unterbringung im Krankenhaus  Mehrbettzimmer  Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer  Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
 Behandelnder Arzt  Diensthabender Arzt  Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt)  Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt)
 Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
 Keine Kosten für den gesetzlich Versicherten. Allerdings Erstattung gedeckelt  Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV  Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV
 Leistungen niedergelassener Ärzte      
 Auswahl des Arztes  Beschränkt auf Kassenärzte  Freie Arztwahl  Freie Arztwahl
 Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte  100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz abrechnen.  Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.  Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.
 Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.)  Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit  Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.  Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich.
 Vorsorge-
untersuchungen
 Eingeschränkte Vorsorge-
untersuchungen: U.a.: Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern
 Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.  Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.
 Psychotherapie  Nach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische Psychotherapeuten  Je nach Tarif unterschiedlich.  Je nach Tarif unterschiedlich. Leistungsumfang nicht immer besser als in der gesetzlichen Versicherung.
 Heilpraktiker-
leistungen
 Keine Heilpraktiker- leistungen  Je nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als in der GKV.  Je nach Tarif. Meist umfangreicherer Schutz als in der GKV.
 Zahnarztleistungen      
 Zahn-
behandlung
 100% (aber nur für zugelassene Leistungen)  Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren.  In den meisten Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen enthalten
 Zahnersatz  Mindestens 50%. Bei Nachweis von Vorsorge-
untersuchungen 65%. Eingeschränkter Geltungsbereich.
 Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren.  Je nach Tarif. 50 - 100% der Kosten. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer Versicherungs-
umfang als in GKV.
 Zahnarzthonorare  100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz abrechnen.  Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren.  Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der